Grundlagen

Was ist der Unterschied zwischen Vape und E-Zigarette?

Redaktion vapevote.de
Aktualisiert am 31.10.2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Im Alltag gibt es keinen Unterschied zwischen Vape und E-Zigarette: Beide bezeichnen ein akkubetriebenes Gerät, das Liquid erhitzt und als Aerosol inhaliert. „Vape“ ist der modernere, breitere Oberbegriff, „E-Zigarette“ der klassische technische Begriff. Der wirkliche Unterschied besteht zur Tabakzigarette: Dort wird Tabak verbrannt, hier wird Liquid verdampft.

Was ist der Unterschied zwischen Vape und E-Zigarette?

Vape und E-Zigarette meinen im Alltag dasselbe Produkt: ein elektronisches Gerät zum Dampfen von E-Liquids. Eine E-Zigarette wird auch Vape genannt. Der Unterschied liegt vor allem in der Wortwahl, nicht in der Technik.

„E-Zigarette“ ist der klassische technische Begriff. „Vape“ ist meist der breitere Oberbegriff für elektronische Dampfgeräte und wird umgangssprachlich oft für Einweggeräte verwendet. Wenn du also nach dem Unterschied zwischen E-Zigarette und Vape suchst: Es ist dieselbe Gerätekategorie. Eine Einführung findest du unter Was ist eine Vape?.

Wie funktionieren Vape und E-Zigarette technisch?

Beide Geräte verbrennen keinen Tabak, sondern verdampfen Liquid mithilfe eines Heizelements im Verdampferkopf. Ein Akku versorgt das Heizelement mit Strom, das Liquid wird zu einem Aerosol, das du inhalierst.

Liquids bestehen aus Propylenglykol, pflanzlichem Glycerin, destilliertem Wasser, Aromen und optional Nikotin oder Nikotinsalz. Mehr zur Technik erklärt Wie funktioniert eine E-Zigarette?.

Worin unterscheiden sich einzelne Vapes und E-Zigaretten?

Echte Unterschiede gibt es nicht zwischen den Begriffen, sondern zwischen den Gerätetypen. Vapes und E-Zigaretten gibt es als Einweg- und als wiederaufladbare Modelle.

Bei wiederverwendbaren Geräten liegen die Unterschiede vor allem bei nachfüllbaren Tanks, austauschbaren Coils und den Einstellmöglichkeiten. Einen Überblick bieten Einweg-Vapes, vorbefüllte Pods und nachfüllbare Pod-Systeme.

TypLiquidWiederverwendbarAnpassung
Einweg-Vapefest verbautnein (je nach Modell teils aufladbar)kaum
Prefilled-Pod-Systemvorbefüllter Podja, Pod wird getauschtgering
Nachfüllbares Pod-Systemeigener Tank, selbst befülltjamittel
Verdampfer mit AkkuträgerTank, austauschbare Coilsjahoch

Was ist der Unterschied zwischen E-Shisha und E-Zigarette?

Eine E-Shisha ist technisch eine Variante der E-Zigarette. Sie wird meist als buntes Einweggerät vermarktet, oft nikotinfrei und mit Zugautomatik statt Feuertaste.

Auch der Unterschied zwischen E-Shisha und Vape ist daher eher eine Frage der Vermarktung als der Technik. Für die Zahl der Züge werden bei Einweg-E-Shishas je nach Angabe etwa 300 bis 2.000 genannt. Nikotinfreie Geräte findest du unter Vapes ohne Nikotin.

Eine klassische Tabak-Shisha verbrennt dagegen Tabak mit Kohle und braucht mehr Zubehör. Sie ist mit der E-Shisha technisch nicht vergleichbar.

Rauchen oder dampfen: Was ist anders?

Der Kernunterschied zwischen Rauchen und Dampfen: Beim Rauchen wird Tabak verbrannt, beim Dampfen wird Liquid verdampft. Eine E-Zigarette verbrennt keinen Tabak.

Das heißt nicht, dass Dampfen risikofrei wäre. Liquid kann Nikotin enthalten, und auch Aerosol ist nicht ohne Risiko. Zur Einordnung helfen Sind Vapes schädlicher als Zigaretten? und der Vergleich Vape und Zigarette.

  • Zigarette: verbrennt Tabak
  • Vape/E-Zigarette: erhitzt Liquid mit Akku und Heizelement
  • E-Shisha: meist Einweg-E-Zigarette, oft nikotinfrei
  • Tabak-Shisha: verbrennt Tabak mit Kohle

Welche Regeln gelten für Vapes und E-Zigaretten in Deutschland?

Für Vapes und E-Zigaretten gelten dieselben Regeln, weil sie rechtlich dasselbe Produkt sind. Nach § 14 Abs. 1 TabakerzG dürfen Nachfüllbehälter höchstens 10 ml fassen. Nikotinhaltige Einwegzigaretten und Einwegkartuschen dürfen höchstens 2 ml fassen, die Nikotinkonzentration höchstens 20 mg/ml.

Ein Einweggerät mit 2 ml und 20 mg/ml enthält also höchstens 40 mg Nikotin (2 × 20). Geräte mit 5–20 ml Liquid oder mehr als 20 mg/ml Nikotin sind in der EU nicht zulässig (siehe nicht konforme Geräte). § 13 TabakerzG schreibt Inhaltsstoffe hoher Reinheit vor, § 19 verbietet Werbung grundsätzlich. Die Abgabe erfolgt ab 18.

Gibt es ein Vape-Verbot oder Zusatzkosten?

Nach dem Rechtsstand von Mitte 2026 gibt es in Deutschland kein generelles Vape-Verbot und kein bundesweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Ein EU-weites Einwegverbot wird diskutiert, frühestens 2027. Details stehen unter Einweg-Vape-Verbot.

Auf Liquid fällt seit Juli 2022 Tabaksteuer an, auch ohne Nikotin. Der Satz beträgt 2026 0,32 €/ml, mehr dazu bei der Liquid-Steuer. Verkaufsstellen sollen seit Juli 2026 gebrauchte E-Zigaretten kostenlos zurücknehmen (§ 17 ElektroG).

Häufige Fragen

Ist eine Vape dasselbe wie eine E-Zigarette?

Ja, im Alltag sind beide Begriffe austauschbar. Gemeint ist ein akkubetriebenes Gerät, das Liquid verdampft. „Vape“ ist der modernere, breitere Begriff, „E-Zigarette“ der klassische technische. Unterschiede gibt es nur zwischen Gerätetypen wie Einweg, Pod-System oder Akkuträger.

Sind E-Shisha und Vape dasselbe?

Technisch weitgehend ja. Eine E-Shisha ist eine Variante der E-Zigarette, meist ein buntes Einweggerät mit Zugautomatik, oft nikotinfrei. Der Unterschied liegt hauptsächlich in Vermarktung und Gestaltung, nicht im Funktionsprinzip.

Was unterscheidet E-Zigarette und Zigarette?

Eine Tabakzigarette verbrennt Tabak. Eine E-Zigarette verbrennt keinen Tabak, sondern verdampft Liquid mit einem Heizelement. Nikotin kann in beiden Produkten enthalten sein, bei E-Zigaretten ist es optional.

Kann eine Vape nikotinfrei sein?

Ja. Liquids enthalten Nikotin oder Nikotinsalz nur optional. Auch nikotinfreie Liquids und Geräte sind im Handel. Mehr dazu unter Liquids ohne Nikotin. Nikotinfrei bedeutet aber nicht automatisch risikofrei.

Wie viel Nikotin darf eine Vape enthalten?

Die Nikotinkonzentration darf höchstens 20 mg/ml betragen. Bei einem Einweggerät mit 2 ml sind das höchstens 40 mg Nikotin. Weitere Erklärungen: Nikotingehalt einer Vape.

Ist Dampfen erlaubt oder verboten?

Nach dem Rechtsstand von Mitte 2026 gibt es in Deutschland kein generelles Vape-Verbot. Es gelten aber Vorgaben zu Füllmengen, Nikotingehalt, Werbung und Abgabe ab 18. Ein EU-weites Einwegverbot wird diskutiert, frühestens 2027.

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