Recht, Verbot & Reisen

E-Zigarette am Steuer: Wann ist Dampfen beim Fahren verboten?

Redaktion vapevote.de
Aktualisiert am 31.10.2026 · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Dampfen am Steuer ist in Deutschland nicht pauschal verboten. Bedienst du während der Fahrt aber das Touchdisplay deiner E-Zigarette, verstößt du laut rechtskräftigem OLG-Köln-Beschluss vom 25.09.2025 gegen § 23 Abs. 1a StVO. Im konkreten Fall waren das 150 Euro Bußgeld. Steht das Auto mit ausgeschaltetem Motor, gilt das Verbot nicht.

Ist die E-Zigarette am Steuer verboten?

Nein, ein pauschales Verbot für die E-Zigarette am Steuer gibt es in Deutschland nicht. Entscheidend ist, was du während der Fahrt mit dem Gerät tust. Das reine Dampfen eines Geräts ohne Display und ohne Einstellmöglichkeiten ist nach aktuellem Stand nicht ausdrücklich verboten. In der Politik wird allerdings über Einschränkungen diskutiert.

Problematisch wird es, sobald du das Gerät bedienst und dabei den Blick von der Straße nimmst. Auch wenn Dampf die Sicht einschränkt oder dich ablenkt, kann das als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Für das Vape am Steuer gilt also: erlaubt ist nur, was deine Aufmerksamkeit nicht beansprucht. Stand: Oktober 2026.

Was hat das OLG Köln zur E-Zigarette am Steuer entschieden?

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 25.09.2025 in letzter Instanz entschieden, dass die Bedienung einer E-Zigarette am Steuer ein erhebliches Bußgeld nach sich ziehen kann. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Als Aktenzeichen wird III-1 ORbs 139/25 genannt, andere Quellen nennen III-1 RBs 201/25.

Ein Kölner Autofahrer hatte während der Fahrt die Stärke seiner E-Zigarette auf dem Touchdisplay geändert. Das Amtsgericht Siegburg verhängte 150 Euro Geldbuße. Einspruch und Rechtsbeschwerde des Fahrers blieben erfolglos.

Wie kam es zu dem Fall auf der A 59?

Zwei Polizeibeamte beobachteten den Fahrer am 22.03.2024 auf der A 59 bei Sankt Augustin dabei, wie er auf einem Gerät tippte. Die Polizei ging zunächst von einer Handynutzung aus. Erst später stellte sich heraus, dass es sich um die E-Zigarette handelte.

Der Fall zeigt, dass es für Außenstehende kaum Unterschied macht, ob du ein Smartphone oder ein Vape-Display bedienst. Beides sieht aus wie Handynutzung. Wer Geräte mit Display oder App nutzt, etwa E-Zigaretten mit App, sollte sie nur im Stand einstellen.

Welche Vorschrift der StVO greift beim Vape am Steuer?

Maßgeblich ist § 23 Abs. 1a StVO, das sogenannte Handyverbot. Das OLG wertet eine E-Zigarette mit Touchdisplay als Gerät mit „Berührungsbildschirm“ im Sinne von Satz 2. Zudem hält sie nach Ansicht des Gerichts Informationen bereit, wenn die Dampfstärke auf dem Display angezeigt wird (Satz 1).

Nach Einschätzung einer Kanzlei zählt nicht, ob das Gerät ein Kommunikationsgerät wie ein Smartphone ist, sondern ob die Bedienung Aufmerksamkeit beansprucht und den Blick von der Straße abwendet. Mehr zur Technik findest du unter wie funktioniert eine E-Zigarette.

Was kostet die E-Zigarette am Steuer?

Im OLG-Köln-Fall betrug das Bußgeld 150 Euro; eine Kanzlei nennt zusätzlich 1 Punkt in Flensburg. Zum Vergleich: Die manuelle Handynutzung am Steuer wird mit 100 Euro und 1 Punkt angegeben. Die Bedienung des Vape-Displays fiel in diesem Fall also höher aus.

VerstoßBußgeldPunkte
Bedienen E-Zigarette mit Touchdisplay (OLG-Köln-Fall)150 Euro1 (Kanzleiangabe)
Handy manuell am Steuer (Vergleich)100 Euro1

Wann darfst du dein Gerät bedienen?

Das Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Eine Ampelpause oder ein Stau mit laufendem Motor reicht also nicht aus.

Praktisch heißt das: Stelle Leistung, Modus oder Einstellungen vor der Fahrt oder bei einem Halt mit ausgeschaltetem Motor ein. Geräte ohne Display, etwa einfache Einweg-Vapes oder vorbefüllte Pods, bieten keine Einstellungen, die du unterwegs bedienen könntest.

  1. Gerät vor der Abfahrt einstellen.
  2. Bei Bedarf an einem sicheren Ort anhalten.
  3. Motor ausschalten, erst dann das Display bedienen.
  4. Während der Fahrt das Gerät nicht anfassen, wenn es Aufmerksamkeit bindet.

Gelten im Ausland andere Regeln für Vapes im Auto?

Ja, im Ausland gelten teils eigene Regeln. Rauchen und Dampfen im Auto mit Minderjährigen ist in England, Schottland und Wales sowie auf Zypern (Kinder unter 16) verboten. Diese Angaben stammen aus einer sehr alten Quelle und sollten vor der Reise geprüft werden.

Auch Einfuhr und Besitz sind unterschiedlich geregelt: In Thailand, Singapur, Indien, Mexiko und Vietnam sollen Vapes komplett verboten sein, teils schon der Besitz. Das ist nicht amtlich belegt, prüfe es beim Auswärtigen Amt. Mehr dazu: Vapes-Verbot im Ausland. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf ich beim Autofahren dampfen?

Grundsätzlich ja, ein pauschales Verbot gibt es nicht. Du darfst dich aber nicht ablenken lassen und das Gerät nicht bedienen, wenn es ein Touchdisplay hat. Schränkt Dampf deine Sicht ein, kann das ebenfalls als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Gibt es Punkte in Flensburg fürs Vapen am Steuer?

Eine Kanzlei nennt für den Kölner Fall 150 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Das bezieht sich auf die Bedienung des Touchdisplays während der Fahrt, nicht auf das Dampfen an sich.

Gilt das Urteil auch für Geräte ohne Display?

Der Beschluss betrifft ein Gerät mit Touchdisplay als „Berührungsbildschirm“. Geräte ohne Display und ohne Einstellmöglichkeiten sind bisher nicht ausdrücklich verboten. Entscheidend bleibt, ob die Bedienung Aufmerksamkeit beansprucht.

Darf ich an der roten Ampel die E-Zigarette einstellen?

Nur wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Bei laufendem Motor, etwa an der Ampel oder im Stau, gilt das Verbot weiter.

Was ist der Unterschied zum Handyverbot?

Beide fallen unter § 23 Abs. 1a StVO. Das Handy kostet manuell genutzt 100 Euro und 1 Punkt. Im Kölner Fall wurden für die E-Zigarette 150 Euro verhängt. Entscheidend ist die Ablenkung, nicht die Geräteart.

Ist die Entscheidung des OLG Köln endgültig?

Ja, der Beschluss vom 25.09.2025 ist rechtskräftig und wurde in letzter Instanz getroffen. Das Amtsgericht Siegburg hatte das Bußgeld zuvor verhängt, Einspruch und Rechtsbeschwerde blieben erfolglos.

Mehr aus „Recht, Verbot & Reisen“