Illegale Vapes: Welche Geräte in Deutschland verboten sind
Redaktion vapevote.de
Aktualisiert am 31.10.2026 · 3 Min. Lesezeit
Vapen ist in Deutschland legal. Illegal sind Vapes, die gegen das Tabakerzeugnisgesetz verstoßen, etwa nikotinhaltige Einweg-Geräte mit mehr als 2 ml Liquid oder Ware ohne deutschen Warnhinweis und Steuerzeichen. Ein allgemeines Einweg-Verbot ist angekündigt, aber nicht beschlossen. Ab 18.02.2027 gilt EU-weit ein Verbot für fest verbaute Akkus. Stand: Oktober 2026.
Sind Vapes in Deutschland illegal?
Nein, Vapen ist in Deutschland grundsätzlich legal, wird aber zunehmend reguliert. Dazu zählen die Liquidsteuer, ein angekündigtes Einweg-Verbot und ein Entwurf zur Beschränkung von Aromastoffen. Illegal ist nicht das Vapen an sich, sondern das Inverkehrbringen von Geräten und Liquids, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen.
Wenn du nach „vape illegal“ oder „vapes illegal“ suchst, geht es also fast immer um einzelne Produkte, nicht um ein Totalverbot. Einen Überblick über erlaubte Geräte findest du im Ratgeber erlaubte Vapes in Deutschland.
Welche Vapes sind illegal?
Illegal sind nikotinhaltige Vapes, die die Grenzen des § 14 TabakerzG überschreiten oder die Kennzeichnungspflichten verletzen. Solche Produkte sind nicht verkehrsfähig und dürfen nicht verkauft werden.
Typisch sind Big-Puff-Geräte mit 12k, 15k oder 40k Zügen. Im Handel werden sie teils trotzdem angeboten. Hintergründe dazu stehen im Ratgeber zu 12k-Vapes und nicht TPD-konformen Geräten, der ausdrücklich nur aufklärt.
| Merkmal | Erlaubt | Verboten |
|---|---|---|
| Einweg-Vape mit Nikotin | max. 2 ml | mehr als 2 ml (z. B. 10 ml Reservoir) |
| Nachfüllbehälter mit Nikotin | max. 10 ml | über 10 ml |
| Nikotinstärke | max. 20 mg/ml | über 20 mg/ml |
| Warnhinweis | deutscher Hinweis nach § 15 TabakerzG | fehlt |
| Steuerzeichen | vorhanden | fehlt |
Welche Strafe droht bei illegalen Vapes?
Wer nikotinhaltige Vapes über den Grenzen des § 14 TabakerzG in Verkehr bringt, kann sich nach § 34 TabakerzG strafbar machen. Bei Fahrlässigkeit kommt ein Bußgeld nach § 35 TabakerzG in Betracht. Diese Normen richten sich vor allem an Hersteller, Importeure und Händler.
Ob schon der bloße Besitz illegaler Vapes strafbar ist, geht aus den hier verwendeten Angaben nicht hervor. Prüfe die §§ 14, 15, 34 und 35 TabakerzG deshalb direkt auf gesetze-im-internet.de, bevor du daraus Schlüsse ziehst.
Ab wann sind Vapes illegal? Einweg-Verbot und Akku-Regel
Ein pauschales Verbot aller Einweg-Vapes gilt Stand Oktober 2026 nicht. Bundesumweltminister Carsten Schneider kündigte am 8. Mai 2026 an, ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten vorzubereiten. Es ist nicht beschlossen und soll nachfüllbare Geräte nicht betreffen. Details stehen im Beitrag zum Einweg-Vape-Verbot.
Fest steht ein EU-Termin: Ab 18.02.2027 darf nach der EU-Batterieverordnung kein Einweg-Vape mit fest verbautem, nicht austauschbarem Akku mehr in Verkehr gebracht werden. Wiederaufladbare Pods und Liquids sind vom Einweg-Verbot nicht betroffen, etwa nachfüllbare Pod-Systeme.
- Seit 01.07.2026: Rücknahmepflicht für ausgediente E-Zigaretten (§ 17 ElektroG)
- Ab 18.02.2027: EU-weites Verbot fest verbauter Akkus bei Einweg-Vapes
- Einweg-Verbot national: angekündigt, nicht beschlossen
Was gilt für bereits gekaufte Einweg-Vapes?
Bereits gekaufte Einweg-Vapes dürfen nach einem Verbot voraussichtlich weiter aufgebraucht werden. Das ist bislang eine Einschätzung, keine beschlossene Regel, da das Verbot selbst noch aussteht.
Beachte außerdem: Seit 1. Juli 2026 müssen alle Verkaufsstellen, auch Onlinehändler, ausgediente E-Zigaretten kostenlos zurücknehmen. Wie das funktioniert, erfährst du unter Einweg-Vape entsorgen.
Welche weiteren Regeln betreffen Vapes?
Neben den Produktgrenzen gelten Steuer- und Werbevorschriften. Auf Liquid fällt seit der Steuerstufe Januar 2026 eine Verbrauchsteuer von 0,32 € je ml an, mit und ohne Nikotin. Mehr dazu unter Liquid-Steuer.
Online-Werbung für E-Zigaretten ist nach § 19 TabakerzG verboten, §§ 20 und 20a untersagen audiovisuelle Werbung und Außenwerbung. Ein Referentenentwurf zur Tabakerzeugnisverordnung sieht zudem ein Verbot einzelner Aromastoffe vor, ist aber nicht verabschiedet.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Sind Big-Puff-Vapes verboten?
Nikotinhaltige Big-Puff-Vapes mit 12k, 15k oder 40k Zügen haben meist deutlich mehr als 2 ml Liquid und entsprechen damit nicht § 14 TabakerzG. Sie sind nicht verkehrsfähig und dürfen nicht verkauft werden, auch wenn sie im Handel auftauchen.
Was sind verbotene Vapes?
Verboten sind nikotinhaltige Vapes, die Volumen- oder Nikotingrenzen überschreiten oder ohne deutschen Warnhinweis nach § 15 TabakerzG und ohne Steuerzeichen verkauft werden. Das Vapen mit konformen Geräten bleibt erlaubt.
Gibt es in Deutschland schon ein Einweg-Vape-Verbot?
Nein. Stand Oktober 2026 besteht kein pauschales Verkaufsverbot für alle Einweg-E-Zigaretten. Die Bundesregierung hat ein Verbot angekündigt, es ist jedoch nicht beschlossen. Nachfüllbare Geräte sollen davon nicht betroffen sein.
Ist ein Einweg-Vape mit 10 ml erlaubt?
Nicht, wenn sie Nikotin enthält. Nach § 14 TabakerzG dürfen nikotinhaltige Einweg-E-Zigaretten und Einwegkartuschen höchstens 2 ml fassen. Ein Gerät mit 10 ml Reservoir ist daher nicht verkehrsfähig.
Welche Nikotinstärke ist erlaubt?
Für nikotinhaltige Liquids gilt eine Obergrenze von 20 mg/ml. Nachfüllbehälter mit Nikotin dürfen höchstens 10 ml fassen. Mehr zu Nikotinwerten findest du unter Nikotingehalt von Vapes.
Was ändert sich 2027 bei Vapes?
Ab 18.02.2027 dürfen nach der EU-Batterieverordnung keine Einweg-Vapes mit fest verbautem, nicht austauschbarem Akku mehr in Verkehr gebracht werden. Wiederaufladbare Pods und Liquids sind davon nicht betroffen.